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Sonderaktion: WEG Beiräte

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften

Damit Ihnen kein Fehler in Rechnung gestellt wird

Ganz gleich, ob Sie Kostenvoranschläge oder Abrechnungen prüfen – bei Ihrer Tätigkeit als Verwaltungsbeirat können immer Fehler passieren. Für die Folgen müssen Sie geradestehen.

Die Lösung: eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

 

Was ist versichert?

  • Sie unterstützen den Verwalter bei seinen Aufgaben, z.B. bei:
    • Wohnungseigentümerversammlung und Tagesordnung vorbereiten
    • Mithelfen bei Ausführungen von Beschlüssen
    • Hausordnung durchsetzen
    • Helfen bei Angebotseinholung und Auswahl von Handwerkern
    • Eigentümer Informieren
  • Kostenvoranschläge und Rechnungslegung überprüfen.
  • Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan und zur Jahresabrechnung prüfen auf:
    • Rechnerische Schlüssigkeit
    • Vollständigkeit der Einnahmen und Ausgaben
    • Richtigkeit der Verteilungsschlüssel, sowie
    • Die Ausweisung der Instandhaltungsrücklage
  • Generelle Berechtigung der Ausgaben prüfen.

Was ist nicht versichert?

Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollen Sie jetzt schon wissen – nicht erst im Schadenfall.

Das sind z.B. Schäden,

  • die Sie vorsätzlich herbeiführen.
  • die durch Ihr bewusst pflichtwidriges Handeln entstehen. Sie gehen davon aus, dass hierdurch kein Schaden entsteht (wissentliche Pflichtverletzung).

Schadenbeispiel aus der Praxis:

Der Verwaltungsbeirat einer WEG prüft den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung nur unzureichend. Später stellt sich heraus, dass einige Handwerkerrechnungen doppelt abgerechnet wurden. Der Versicherer übernimmt die Schadenersatzforderung der Eigentümer an den Verwaltungsbeirat in diesem Fall in Höhe von 11.290 Euro.

Diese Infoblatt gibt nur einen Überblick und ist nicht abschließend. Wir sind bei der Wahl des Versicherers stets darauf bedacht, für Sie das beste Preis – Leistungspaket zu finden. Details zum Umfang der Versicherung, Leistungsgrenzen und Ausschlüssen ergeben sich aus den dann zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Deklarationen im Versicherungsschein.