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Schadenbeispiele

Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (VH)

Durch immer umfangreichere Pflichten, die gestiegene Anspruchsmentalität der Kunden und eine verschärfte Rechtsprechung setzen sich in erhöhtem Maße dem Risiko einer privatrechtlich breit gefächerten Haftung aus.

Die Liberalisierung des Immobilienmarktes und tiefgreifende rechtliche Änderungen erfordern eine ständige Überprüfung und entsprechende Anpassung des Versicherungsumfangs, um das Haftpflichtrisiko des Immobilienmaklers, Hausverwalters und der Sachverständigen zu minimieren.

Auszugsweise stellen wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Punkte zum Thema Vermögensschaden vor.

Was ist Gegenstand der Deckung und in welchem Umfang schützt Sie die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Abwehr unbegründeter (Kostenschutz) als auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. Vermögensschäden im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen herleiten.

Die Kostenübernahme sowie die Schadenzahlung durch den Versicherer sind durch die jeweils gewählte Versicherungssumme begrenzt.

Schadenbeispiele im Maklerbereich:

  • Falsche Bezeichnung oder Beschreibung des Kaufgrundstücks
  • Unzutreffende Auskunft über Baubeschreibungen oder über laufende Mietverträge
  • Fehlerhafte Auskunft über den Verkaufswert eines Grundstücks
  • Doppelvermittlung u. a.

Schadenbeispiele im Hausverwaltungsbereich:

  • Verjährenlassen von Mietforderungen
  • Fehlerhafte Wohngeldberechnung
  • Unberechtigte Mietermäßigungen
  • Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Mieterauszug
  • Nichterhebung von Umlagen u. a.

Was ist bei einem Schadenfall zu tun?

Hinweise für die Meldung von Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungsfällen

Ihnen werden Pflichtverletzungen vorgeworfen und es werden Ansprüche gegen Sie erhoben? Bitte setzen Sie sich in diesem Fall unverzüglich mit uns in Verbindung.

Melden Sie uns bitte jede Inanspruchnahme oder Umstände, die später zu einer Inanspruchnahme führen könnten und reichen Sie uns alle schadenrelevanten Unterlagen ein.

Der Versicherer benötigt für die Prüfung je nach Schadenfall Kopien z.B.

  • des Verwaltungsvertrags
  • der Mietverträge
  • der sonstigen Verträge und Vereinbarungen
  • der Protokolle der Eigentümerversammlung
  • der Rechnung
  • der Exposés
  • der Sachverständigengutachten
  • der schriftlich formulierten Forderungen und Vorwürfe der Anspruchsteller
  • eine ausführliche schriftliche Stellungnahme Ihrerseits zum Schadenfall

Vorprozessuale Rechtsanwaltskosten werden von Ihrem Versicherer bedingungsgemäß nicht übernommen. Die Abwehr unberechtigter Schadenansprüche erfolgt im außergerichtlichen Verfahren grundsätzlich durch den Versicherer (auf dessen Kosten).

Sollte Ihnen eine Klage zugestellt werden, bitten wir Sie, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, um Rücksprache hinsichtlich desweiteren Vorgehens zu halten.

Der Versicherer hat bedingungsgemäß grundsätzlich das Recht auf Anwaltswahl und prüft, ob für die Abwehr der Klage Versicherungsschutz besteht und der Rechtsstreit geführt werden sollte.

Bei bestehendem Versicherungsschutz wird der Versicherer im Falle eines anhängig gewordenen Haftpflichtprozesses einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.